Eine Insolvenzverwalterkanzlei forderte von einem ausgeschiedenen Anwalt Umsatzsteuer auf anteilig an sie ausgekehrte Insolvenzverwaltervergütungen für mitgenommene Verfahren. Das LAG sah sich trotz Umsatzsteueranmeldung nicht gehindert zu prüfen, ob überhaupt ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft vorlag.
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