Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen jeweils um rund 25% angehoben werden. Das Bundesministerium der Justiz hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe zu Änderungen des HGB und des Einführungsgesetzes zum HGB veröffentlicht.
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