Das FG Düsseldorf hat einer Energiehändlerin die Anerkennung einer Rückstellung für 2006 auf Grundlage negativer Macro-Hedges-Bewertungseinheiten versagt. Aufgrund der vor 2010 ungeklärten Rechtslage sei nur die Bildung von Micro-Hedges-Bewertungseinheiten zulässig gewesen.
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