Eine Fotomontage in einer facebook-Gruppe für Mitarbeiter der BVG wurde einem Straßenbahnfahrer zum Verhängnis. Die Berliner Verkehrsbetriebe durften dem alleinerziehenden Vater kündigen, der Post sei bedrohlich für gewerkschaftlich engagierte BVGler gewesen, so das ArbG Berlin.
Mehr lesenEin Hersteller von Aufzügen hatte einem Vertriebsmitarbeiter fristlos gekündigt, weil dieser während einer Firmenfeier auf einem Partyschiff in den Rhein gesprungen war. Nach erfolgreicher Klage des Mitarbeiters in der ersten Instanz endete das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun durch einen gerichtlichen Vergleich: Der Mitarbeiter behält seine Beschäftigung, wird aber abgemahnt.
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