Entgegen den Wünschen einer geistig behinderten Frau bestellte das Gericht für die Verhinderungsbetreuung einen Berufsbetreuer – die Mutter der Frau sei ungeeignet. Zu voreilig, meint der BGH: Die Mutter hätte zu den Vorwürfen erst angehört werden müssen.
Mehr lesenEin Betreuer sollte die zerstrittenen Kinder beim Hausverkauf zur Deckung der Heimkosten ihrer dementen Mutter unterstützen. Die alte Dame wurde angehört. Nachdem die Befragung der Kinder jedoch das Streitpotenzial offengelegt hatte, wurde sie nicht erneut befragt. Ein Fehler, so der BGH.
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