Mit "Schlagwerkzeugen und Studioinventar" prügelte eine Gruppe auf den Miteigentümer eines Tattoostudios ein, um ihn zum Rückzug zu zwingen. Die Revision gegen die Verurteilung wegen räuberischer Erpressung verwarf der BGH als "offensichtlich unbegründet". Voreilig, wie das BVerfG nun entschieden hat.
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