Weil ein Gericht für die Zustellung eines Urteils Monate brauchte, hat das OLG Braunschweig einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen gesehen und die Untersuchungshaft eines Mannes beendet.
Mehr lesenZwei Männer sind seit Juli 2023 in U-Haft, das OLG bestätigte die Haftfortdauer. Das BVerfG hat die Sache zurückverwiesen. Der OLG-Beschluss enthalte keine ausreichende Begründung, die die Fortdauer trotz geringer Termindichte in dem Verfahren rechtfertigen könnte.
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