Freitag, 20.6.2025
Verletzt beim Kaffeetrinken: Als Arbeitsunfall anerkannt

Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch das LSG Sachsen-Anhalt erkennt den Sturz als Arbeitsunfall an: Der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck.

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Mittwoch, 30.10.2024
Sturz beim Tabletten-Holen: Kein Arbeitsunfall

Eine Näherin machte eine Arbeitspause, um vergessene Tabletten aus dem Auto zu holen – und stürzte auf dem Rückweg. Um einen Arbeitsunfall handelte es sich dabei laut LSG Berlin-Brandenburg aber nicht: Die Einnahme sei nicht zwingend erforderlich gewesen, um weiter zu arbeiten.

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Mittwoch, 26.5.2021
Sturz auf "Firmenskitag" kein Arbeitsunfall

Stürzt ein Mitarbeiter auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag, der sich nur an Skifahrer richtet, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Aufgrund des auf Skifahrer begrenzten Teilnehmerkreises habe die Veranstaltung nicht der Pflege der Verbundenheit und der Förderung des Gemeinschaftsgedankens zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten beziehungsweise zwischen den Beschäftigten untereinander gedient.

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