Eine schwerbehinderte, reiseunfähige Frau aus Berlin möchte per Video an einem Zivilverfahren in Freiburg teilnehmen. Das AG lehnt ab, es verfüge nicht über die Technik. Die Verfassungsbeschwerde der Frau hat keinen Erfolg, doch der VerfGH zeigt wenig Verständnis für den unwilligen Richter.
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