Ein Staatsanwalt brauchte anderthalb Tage, um seinen Befangenheitsantrag einzureichen: Erst ging der Vorgesetzte nicht ans Telefon, dann kam noch eine große Hauptverhandlung dazwischen. Trotzdem ist der Antrag "unverzüglich" eingereicht worden, findet der BGH.
Mehr lesenAfD-Rhetorik hat im Gerichtssaal laut OLG München nichts zu suchen: Wenn sich der Vorsitzende Richter solche Bemerkungen verbitte, sei er nicht deswegen parteiisch. Vielmehr sei er verpflichtet, für das Grundgesetz einzutreten.
Mehr lesenEin Richter, der in der ersten Instanz an einem Versäumnisurteil mitgewirkt hat und nunmehr Vorsitzender am OLG ist, darf dennoch in der Berufung selbst über den Fall entscheiden. Nachdem das BAG sich der Meinung des BGH angeschlossen hat, hat der I. Zivilsenat nunmehr wie geplant entschieden.
Mehr lesenStöranfällige Technik, ein komplexer Fall und ein Streitwert jenseits von einer Million Euro? Das sind laut OLG Stuttgart sachliche Gründe, eine Videoverhandlung abzulehnen, und kein Anzeichen für eine Befangenheit des Richters.
Mehr lesenEine Überlastung des Gerichts ist kein Grund für Richterinnen und Richter, wiederholt auf einen Vergleich zu drängen, stellt das BVerfG klar. So ein Verhalten könne sogar einen Befangenheitsantrag rechtfertigen.
Mehr lesenEine Schöffin schreibt während der Beweisaufnahme eine Einkaufsliste und kassiert dafür einen Befangenheitsantrag. Zurecht, findet das LG Dortmund und schließt sie aus. Eins von vielen Beispielen dafür, dass auch Laienrichter in der Hauptverhandlung genau aufpassen sollten, was sie tun.
Mehr lesenDer Kanzler einer TU sanktionierte seine Ex-Stellvertreterin wegen schwerer Vorwürfe gegen ihn mit einer Geldbuße. Das BVerwG schritt ein: Er sei wegen Befangenheit vom Disziplinarverfahren ausgeschlossen, niemand könne Richter in eigener Sache sein. Der Fehler könne auch nicht vom Gericht geheilt werden.
Mehr lesen