Autos sollen innerhalb des S-Bahn-Rings kaum noch fahren. So stellt sich eine Bürgerinitiative die Verkehrswende vor. Per Volksentscheid will sie die Pläne umsetzen - und ist nun einen Schritt weiter.
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Eine Muslimin darf am Steuer keinen Gesichtsschleier (Niqab) tragen. Die Religionsfreiheit gebiete es nicht, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 26.11.2020 in einem Eilverfahren.
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