Montag, 19.8.2024
Krank im Ausland: Unklare Klausel geht zulasten der Versicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt "bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand" den Versicherungsschutz aus und nennt im Anschluss einige Beispiele dafür. Doch diese lassen keine klare Linie erkennen, bei welchen weiteren "Zuständen" der Schutz ausgeschlossen ist. Das Fazit des BGH: Die Klausel ist unwirksam.

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