Donnerstag, 17.4.2025
Bei Ausfall der Kanzleisoftware muss beA-Webanwendung genutzt werden

Will ein Anwalt eine Berufungsschrift per beA übermitteln, fällt aber seine Kanzleisoftware aus, muss er zunächst versuchen, die Schrift über die beA-Webanwendung zu übermitteln, so das LAG Baden-Württemberg. Es versagte eine Wiedereinsetzung nach verpasster Berufungsfrist.

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