Will ein Anwalt eine Berufungsschrift per beA übermitteln, fällt aber seine Kanzleisoftware aus, muss er zunächst versuchen, die Schrift über die beA-Webanwendung zu übermitteln, so das LAG Baden-Württemberg. Es versagte eine Wiedereinsetzung nach verpasster Berufungsfrist.
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