Donnerstag, 19.12.2024
Mieten für Werbeträger: Auch bei Dienstleistern gewerbesteuerlich hinzurechenbar

Laut BFH ist eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden. 

Mehr lesen