Nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 hat das LG Mönchengladbach zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt. Die Lehrerinnen hätten sich über mögliche Erkrankungen informieren müssen, so das Gericht.
Mehr lesen