Freitag, 3.1.2025
Frauen in Aufsichtsräten: Neue EU-Regeln sind in Kraft
Ende 2024 ist die Richtlinie über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Das Ziel: mindestens 33 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts in den Aufsichtsräten großer börsennotierter Unternehmen.  Mehr lesen
Mittwoch, 18.9.2024
Keine Briefwahl für alle Betriebsangehörigen

Der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft kann nicht beschließen, dass die Arbeitnehmer ihre Vertreter im Aufsichtsrat allesamt per Briefwahl bestimmen können. Das geht laut BAG auch dann nicht, wenn sie trotzdem ihren Stimmzettel persönlich in eine Urne im Betrieb werfen dürfen.

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