Ohne Arbeitsvertrag keine Unfallversicherung? Nicht unbedingt. Eine Reiterin, die regelmäßig auch die Pferde des Hofbetreibers bewegte und dafür eine Ermäßigung erhielt, war nach einem Sturz unfallversichert. Das LSG Baden-Württemberg bejahte eine "Wie-Beschäftigung" – trotz Reithobby.
Mehr lesenVerunglückt ein Bauarbeiter im Firmenfahrzeug auf dem Weg zu einer auswärtigen Baustelle, kann das im Sinne des Tarifvertrags ein Arbeitsunfall "bei der Tätigkeit" sein. Diese Einstufung des BAG hatte für den Mann positive Folgen: Er bekam das tarifliche 13. Monatseinkommen.
Mehr lesenEin Fahrdienstleiter nimmt an einem Bahnübergang einen unter der Schranke eingeklemmten Pkw wahr und erwartet eine Kollision. Daraus resultierende psychische Beschwerden macht er als Arbeitsunfall geltend. Das LSG Sachsen-Anhalt stellt klar: Für einen Unfall genügt weder eine subjektive Gefahrenvorstellung noch ein bloßes Beinahe-Geschehen.
Mehr lesenDie Akkus seines E-Rollers explodierten, während ein Softwareentwickler in Berlin im Homeoffice arbeitete. Er rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster und brach sich beide Füße. Ist das ein Arbeitsunfall?
Mehr lesenEin junges Fußballtalent war bei einem Freundschaftsspiel unfallversichert. Das LSG Hessen sah in seinem Fördervertrag mit einem Verein ein Arbeitsverhältnis, und damit weit mehr als nur eine reine "Freizeitbeschäftigung".
Mehr lesen