Freitag, 20.6.2025
Verletzt beim Kaffeetrinken: Als Arbeitsunfall anerkannt

Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch das LSG Sachsen-Anhalt erkennt den Sturz als Arbeitsunfall an: Der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck.

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Dienstag, 17.6.2025
Sturz von Klinik-Toilette kann unfallversichert sein
Eine Frau stürzte in einer Klinik von der Toilette, Geld von der Versicherung bekam sie nicht. Daraufhin blieben auch ihre Klagen erfolglos. Zu Unrecht, so das BSG jetzt - bei mangelnder Sicherheitsvorkehrungen im Badezimmer greife die Unfallversicherung.  Mehr lesen