Auch ohne Aktenzeichen: Anwalt muss fristgerecht beim OLG einreichen
Wer nach einer Rechtsbeschwerde in einer Unterhaltssache auf ein Aktenzeichen wartet, riskiert den Fristablauf. Die Pflicht zur rechtzeitigen Begründung beim Gericht bleibt, so der BGH – auch ohne Eingangsbestätigung oder Aktenzeichen.
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