Ein Abfindungsvergleich zwischen einer Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung hat Bestand, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam, hat das OLG Zweibrücken entschieden. Weil er das Account-Passwort kannte und in ihrem Namen E-Mails verschickte, ging das Gericht von einer Anscheinsvollmacht aus.
Mehr lesenDem Betriebsrat kann das Handeln seines Vorsitzenden nicht nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht zugerechnet werden, wenn er ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung über seine Bevollmächtigung eine Betriebsvereinbarung abschließt. Das Bundesarbeitsgericht betonte, dass dieser bei Abschluss einer derartigen Abmachung zudem die Nebenpflicht habe, dem Arbeitgeber auf Verlangen zeitnah eine Abschrift der Sitzungsniederschrift auszuhändigen.
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