Das LAG Köln hat einer arbeitsvertraglichen Mandantenübernahmeklausel die Wirksamkeit abgesprochen: 20% Abgabe vom Gesamtumsatz ohne Karenzentschädigung – das war nach Ansicht des Gerichts zu viel des Guten. Die Regelung umgehe das gesetzliche System des Wettbewerbsverbots nach der Kündigung.
Mehr lesenÜbernimmt eine Rechtsanwaltssozietät für eine angestellte Juristin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, gilt als Arbeitslohn im Steuerrecht nur der Prämienanteil der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme. Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung nutzten dagegen der Firma, entschied der Bundesfinanzhof. Daher führe deren Übernahme zu keinem lohnsteuerpflichtigem Vorteil.
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