Mehrere Jahre war er dienstunfähig erkrankt, dann wurde ein Lehrer zum Amtsarzt bestellt. Seine Beschwerde wegen vermeintlicher Rechts- und Verfahrensmängel hat das OVG Münster zurückgewiesen: Die Anordnung sei rechtlich einwandfrei.
Mehr lesenEine Lehrerin war seit 2009 durchgehend erkrankt und sollte sich jetzt einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Sie fand das unverhältnismäßig nach so langer Zeit. Das OVG Münster hat klargestellt: Auch nach Jahrzehnten der Untätigkeit kann der Dienstherr eine Untersuchung verlangen.
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