Kauft ein Schüler auf einer Klassenfahrt unzulässigerweise Alkohol und muss deshalb vorzeitig die Heimreise antreten, können die Eltern zu den Mehrkosten der verfrühten Heimreise heranzogen werden. Das hat das VG Berlin entschieden und einer Klage des Landes Berlin gegen eine Mutter stattgegeben.
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