Mittwoch, 10.1.2024
Wodka auf Klassenfahrt: Mutter muss für frühere Heimreise zahlen
Kauft ein Schü­ler auf einer Klas­sen­fahrt un­zu­läs­si­ger­wei­se Al­ko­hol und muss des­halb vorzeitig die Heimreise antreten, kön­nen die Eltern zu den Mehr­kos­ten der ver­früh­ten Heim­rei­se her­an­zo­gen wer­den. Das hat das VG Berlin entschieden und einer Klage des Landes Berlin gegen eine Mutter stattgegeben. Mehr lesen