Während der Alarmbereitschaftszeiten mussten Mühlheimer Feuerwehrleute in einem Umkreis von 12 km bleiben, aber auch in 90 Sekunden ausrücken können. Das schränkt die Zeiteinteilung laut OVG Münster so stark ein, dass die Zeiten als Arbeitszeiten gelten, die damit oft über 48 Stunden pro Woche stiegen.
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