Die Katholische Kirche kann keine Akteneinsicht in ein Strafverfahren
gegen einen Priester verlangen, wenn dieses bereits wegen fehlenden
Tatverdachts eingestellt worden ist. Das hat das BayObLG entschieden. Die Strafverfolgungsbehörde hatte
dem Wunsch des Bistums Regensburg zuvor stattgegeben.
