Freitag, 13.9.2024
Kirche darf Strafakte gegen unschuldigen Priester nicht einsehen

Die Katholische Kirche kann keine Akteneinsicht in ein Strafverfahren gegen einen Priester verlangen, wenn dieses bereits wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt worden ist. Das hat das BayObLG entschieden. Die Strafverfolgungsbehörde hatte dem Wunsch des Bistums Regensburg zuvor stattgegeben.

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