Weil er unter ADHS leidet, ist einem Grundschüler eine Schulassistenz zur Seite zu stellen. Das VG Hannover hat entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung eine seelische Störung im Sinne von § 35a SGB VIII ist, die im Einzelfall einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann.
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