Wer mit dem Verbrenner vor einer E-Ladesäule parkt, kann abgeschleppt werden und muss einem saftigen Gebührenbescheid rechnen. Das geht aber nicht, wenn die E-Ladesäule noch gar nicht in Betrieb ist, stellt das VG Hamburg klar.
Mehr lesenAuf einem Lkw-Auflieger, der verbotswidrig so abgestellt worden war, dass er den Verkehr behindert, befindet sich eine Werbung für eine Firma - inklusive Mobil- und Festnetznummer. Die Polizei ruft aber nicht an, sondern lässt gleich abschleppen. Zu Recht, meint das VG Düsseldorf.
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