Donnerstag, 30.1.2025
Auszahlung nach Enkeltrick: Bank haftet nicht

Eine Bank, die einem älteren Kunden höhere Geldbeträge bar auszahlt, haftet nicht, wenn der Mann dem sogenannten Enkeltrick zum Opfer gefallen ist. Das gilt laut OLG Nürnberg umso mehr, wenn sie den Kunden noch gewarnt hat, dieser die Abhebungen aber plausibel begründete.

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