Generalsekretäre für Online-Parteitage - Vorsorge für Bundestagswahl

Die Aufstellung der Kandidaten zur Bundestagswahl soll wegen Corona in einer Kombination aus Online-Vorstellungen und Briefwahl möglich sein. Dazu werden die Generalsekretäre von CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken und FDP den Bundestag bitten, das Wahlgesetz zu ändern. Ein entsprechender Beschluss vom 05.06.2020 lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Bisher sind Präsenzveranstaltungen vorgeschrieben. Die Aufstellungsverfahren beginnen schon Ende Juni.

Änderung des Parteiengesetzes für Corona-Zeiten

Der Bundestag soll sich bereits vor der Anfang Juli beginnenden Sommerpause mit den Vorschlägen befassen. Die Parteimanager wollen zugleich im Parteiengesetz festschreiben lassen, dass Online-Parteitage künftig verbindliche Beschlüsse fassen dürfen. Wahlen zum Vorstand und Satzungsänderungen werden von der neuen Regelung für Online-Beschlüsse aber ausdrücklich ausgenommen. Eine Notfallregelung für Corona-Zeiten soll zusätzlich verhindern, dass eine Partei ohne digitalen Parteitag handlungsunfähig würde.

Für Ende April geplanter Sonderparteitag wurde abgesagt

Ein neuer CDU-Vorsitzender dürfte also beispielsweise weiterhin nur von anwesenden Delegierten auf einem ordentlichen Parteitag gewählt werden. Die Christdemokraten hatten wegen der Pandemie einen für Ende April geplanten Sonderparteitag zur Wahl eines Nachfolgers der scheidenden Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer abgesagt. Nun soll der Vorsitz auf dem regulären Parteitag in Stuttgart vom 03. bis 05.12.2020 geklärt werden.

Präsenzveranstaltungen weiterhin präferiert

Für Aufstellungsversammlungen und Delegiertenwahlen würden grundsätzlich Präsenzveranstaltungen präferiert, heißt es in dem Papier weiter. "Nur im Falle einer amtlich festgestellten Notlage – wie der derzeitigen Corona-Epidemie – soll von diesem Verfahren abgewichen werden können." 

Vorstellung der Kandidaten auch online per Videoschalte

Die Generalsekretäre schlagen vor, dass die Vorstellung der Kandidaten vor den eigentlichen Aufstellungsversammlungen auch online per Videoschalte möglich sein soll. Die Aufstellung soll demnach auch zeitgleich in einer Kombination aus Online- und Teilpräsenzveranstaltungen innerhalb eines Wahlgebietes möglich sein. Die Wahl soll anschließend per Briefwahl oder als Briefwahl kombiniert mit einer Urnenwahl stattfinden können.

Bundesinnenministerium soll Zulässigkeit klären

Das Bundesinnenministerium soll nach dem Willen der Generalsekretäre zudem prüfen, ob die Aufstellung der Wahlkreisbewerber und Landeslisten grundsätzlich auch online rechtlich zulässig wäre – zumindest in einer Notlage.

Papier gilt als Vorlage für die Bundesländer

Die Fraktionen sollen sich nach dpa-Informationen möglichst schon in der am 15.06.2020 beginnenden vorletzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause mit den Vorschlägen befassen. Das Papier der Generalsekretäre gilt auch als Vorlage für die Bundesländer, die für anstehende Landtagswahlen jeweils eigene Regelungen treffen müssen.

Bislang keine verbindlichen Beschlüsse möglich

Online-Parteitage waren schon bisher möglich – verbindliche Beschlüsse durften aber nicht gefasst werden. Mit der Neuregelung sollen rechtliche Grauzonen beseitigt werden. Es würde beispielsweise sichergestellt, dass auch über einen Koalitionsvertrag online abgestimmt werden könnte.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2020 (dpa).