EU-Parlament stimmt für schwächere Lieferketten-Richtlinie

Künftig fallen deutlich weniger Unternehmen unter die EU-Lieferketten-Richtlinie. Was sich für Menschenrechte und Firmen nun ändert.

Das Europaparlament hat grünes Licht für eine abgeschwächte EU-Lieferketten-Richtlinie gegeben. Eine breite Mehrheit
der Abgeordneten stimmte in Straßburg für einen entsprechenden Kompromiss, der zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandelt worden war. Die Vorgaben gelten künftig nur noch für wenige große Unternehmen. Die EU-Staaten müssen der Änderung auch noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. 

Konkret sind künftig Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitende und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro von dem Gesetz erfasst. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Nach Angaben des Verhandlungsführers des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Es gebe Schätzungen, dass noch rund 1.500 Firmen betroffen seien.

Breite Kritik an ursprünglicher Fassung

Ziel der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Vorhaben wurde von Unternehmen vehement kritisiert - sie beanstandeten vor allem, die bürokratische Belastung sei unzumutbar, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten potenzielle Regelverstöße überprüft werden müssten.

Den vereinfachten Regeln zufolge werden Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung unterliegen - wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem wird es künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.

Dem jetztigen Schritt war ein heftiger politischer Schlagabtausch vorausgegangen. Die konservative Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU hatte vor knapp einem Monat mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Abschwächung des Regelwerks freigemacht. Zuvor hatten sich auch die EU-Staaten für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert. Als ein erster Kompromiss zur Abschwächung der Richtlinie im Europaparlament scheiterte, nannte Merz dies "inakzeptabel" und forderte eine Korrektur. 

Redaktion beck-aktuell, sst, 16. Dezember 2025 (dpa).

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