Erste Stickstoff-Hinrichtung in den USA vollzogen

Menschenrechtsexperten warnten vor einem möglicherweise grausamen Tod für Kenneth Eugene Smith. Seine Anwälte zogen bis vor den Supreme Court, um seine Hinrichtung zu stoppen. Erfolglos. Nun wurde er mit Hilfe von Stickstoff exekutiert, als erster Todeskandidat in den USA.

Der 58 Jahre alte Smith, der 1996 wegen Mordes verurteilt worden war, starb am Donnerstagabend in einem Gefängnis im US-Bundesstaat Alabama unter Anwendung sogenannter Stickstoffhypoxie, wie Alabamas Justizminister Steve Marshall mitteilte. Bei der Prozedur bekommt eine Person über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt – die Folge ist der Tod durch Sauerstoffmangel. Menschenrechtsexperten hatten vorab beklagt, die Methode sei ungetestet und Smith könnte einen grausamen Tod sterben.

Dass die Inhalation von reinem Stickstoff keine schwerwiegenden Leiden verursacht, halten Experten der Vereinten Nationen für nicht wissenschaftlich bewiesen. Smiths Anwälte hatten bis zuletzt versucht, die Hinrichtung zu stoppen. Doch weder die zuständigen Gerichte in Alabama noch der Oberste US-Gerichtshof waren ihren Gesuchen gefolgt. Demonstranten hatten in den vergangenen Tagen auch die Gouverneurin von Alabama, aufgefordert, zu intervenieren. Doch auch dazu kam es nicht.

Hinrichtungs-Versuch mit Giftspritze scheiterte 2022

Smith war 1996 zum Tode verurteilt worden – wegen der Beteiligung an einem Auftragsmord acht Jahre zuvor. Bereits 2022 sollte er eigentlich mit der Giftspritze hingerichtet werden. Dem Gefängnispersonal gelang es damals aber nicht, die dafür nötige Kanüle in seinen Arm zu legen: Nach mehreren Stunden, in denen er angeschnallt auf dem Exekutionstisch lag, wurde er wieder in seine Zelle gebracht.

Weder den gescheiterten Versuch von 2022 noch die Bedenken mit Blick auf die neue Methode werteten Gerichte jedoch als ausreichend, um nun die Stickstoff-Hinrichtung zu stoppen. Smiths Anwälte hatten argumentiert, dass er zu einer Art Testkandidat würde und noch viel zu viele Fragen offen seien. In ihrem Gesuch bemängelten sie unter anderem, dass an dem Protokoll für den Ablauf der Hinrichtung noch wenige Tage vor dem Termin Änderungen vorgenommen worden seien. Die Anwälte werteten dies als weiteren Beweis für die vielen Unklarheiten bei einer Hinrichtung mit Stickstoff.

Das Berufungsgericht in Alabama wies die Vorbehalte am Mittwoch jedoch zurück. Smith könne nicht belegen, dass die Hinrichtung eine "grausame und ungewöhnliche" Bestrafung darstelle, hieß es in der Entscheidung. Auch der Supreme Court lehnte einen ähnlichen Antrag ab, nannte allerdings keine Begründung dafür. Erfolglos blieb auch ein weiterer letzter Eilantrag vor dem Obersten Gerichtshof, über den erst am Donnerstagabend unmittelbar vor der Exekution entschieden wurde.

Geschworene hatten lebenslange Haftstrafe für Smith vorgesehen

Bei Smiths Verurteilung 1996 hatten die Geschworenen eigentlich eine lebenslange Haftstrafe für ihn vorgesehen. Der zuständige Richter setzte sich damals aber über diese Empfehlung hinweg und verfügte die Todesstrafe. Das Gesetz, das dies ermöglichte, schaffte Alabama als letzter US-Bundesstaat 2017 ab.

Smiths Hinrichtung ist in den USA die erste in diesem Jahr. 2023 waren landesweit 24 Todesurteile vollstreckt worden. 2.330 zum Tode verurteilte Menschen sitzen derzeit im Todestrakt, teils schon seit Jahrzehnten wie im Fall von Smith.

Redaktion beck-aktuell, ew, 26. Januar 2024 (dpa).