Das war gut — Die Berliner Rede der Bundesministerin der Justiz zum UrheberrechtRespekt, Respekt — das war eine gute Rede, Frau Ministerin! Lange hatte sie zum Urheberrecht geschwiegen und auch keine Lobbyisten an sich herangelassen. Nun, kurz nach den NRW-Wahlen, kündigte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Grundsatzrede an und hielt dann am 14.6.2010 ihre "Berliner Rede zum Urheberrecht". Und sie fand deutliche Worte: - Das Urheberrecht schütze in erster Linie die Kreativen, nicht (mehr) Drucker und Verleger. "Im Zentrum des Urheberrechts stehen der kreative Mensch und sein Werk, nicht einzelne Geschäftsmodelle." Die Persönlichkeit und Individualität des einzelnen Urhebers gelte es zu schützen und ebenso eine leistungsgerechte Honorierung seiner Leistung. Gleichwohl könnten die meisten Kreativen nicht auf Buchverlage, die Musikfirmen, die Filmproduzenten, die Sendeunternehmen oder die Zeitungsverleger verzichten, da diese ihr Werk vorfinanzierten.
- Nachzudenken sei über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Doch: "Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren." Auch werde man nicht an der Freiheit der Verlinkung von Inhalten und der Zitierfreiheit im Internet rütteln.
- Der Abmahnmissbrauch sei sehr bedenklich. "Es gibt schwarze Schafe im Abmahngeschäft, die sich darauf spezialisiert haben, aus dem Abmahnungs-Massengeschäft ordentlich Kapital zu schlagen."
- Verwertungsgesellschaften sollen aufgewertet, europäisch harmonisiert und transparenter werden.
- Der "Three strikes"-Ansatz der Franzosen (nach der dritten Urheberrechtsverletzung wird der Internetzugang eines Nutzers für einen bestimmten Zeitraum gesperrt) sei der falsche Weg. Dies sei ein "tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit". Zu denken sei stattdessen an einen datenschutzfreundlicheren Two-Strikes-Weg (ein freundlicher Hinweis an den P2P-User auf die Urheberrechtsverletzung).
- Mit Hilfe der Deutschen Digitalen Bibliothek soll das Kulturgut jedermann zugänglich gemacht werden. Wesentlicher Unterschied zu Google sei, dass bei diesem Projekt keine kommerziellen Interessen verfolgt werden, sondern die "Wissens- und Informationsgesellschaft" im Mittelpunkt stehe. Auch die Nutzung der Werke erfolgt erst nach Klärung der Rechtslage. So sollen auch verwaiste Werke der Gesellschaft nicht vorenthalten werden.
- Der Ansatz der "Open Culture" (zu finden u. a. bei der Piratenpartei) sei abzulehnen. "Das Internet muss freiheitlich bleiben, aber es muss nicht zwingend gratis sein". Letztlich leide die Kreativität, wenn die Zuordnung von Werken zu ihren Schöpfern nicht mehr gegeben ist. Untauglich sei ferner Filesharing sowie Sharehosting.
- Nicht sinnvoll sei die Kulturflatrate, diese sei nichts anderes als die Kapitulation vor Urheberrechtsverletzungen im Internet. Das Urheberrecht würde zu einem Vergütungsanspruch degradiert. Eine derartige Zwangskollektivierung der Rechte würde einen Verteilungskampf der Urheber um Einnahmen entfachen. Auch der Vergleich zur Privatkopie sei abzulehnen, da die Privatkopie erst bei der Zweitverwertung ansetzt, die Kulturflatrate aber die Erstverwertung betrifft.
Das sind durchaus deutliche Worte, gut vorgetragen, rhetorisch glänzend konzipiert. Dennoch (oder gerade deshalb) bleiben Fragen. Zunächst einmal irritiert das Schweigen der Ministerin zur Frage der Online-Erschöpfung (ein altes FDP-Thema, wie der legendäre Genscher-Brief an die Amtsvorgängerin Zypries zeigt). Nichts findet sich im Text zu Belangen der Wissenschaft. Auch die schutzwürdigen Interessen von Verbrauchern/Nutzern werden nicht erwähnt; ihnen wird lediglich an einer Stelle der Rede unterstellt, dass sie nur "mit der Gratisnutzung Geld sparen" wollen. Angekündigt wird eine "intensive Debatte", zu der aber ausdrücklich nur Verbände eingeladen werden sollen. Die Urheberrechtswissenschaft muss wohl draußen bleiben; sie ist nur Störenfried bei den selbstreferentiellen Zirkeln der Lobbyisten. Und auch deshalb bleiben die dogmatischen Grundstrukturen des neuen Berliner Modells unklar. Durch ein Zitat des Alt-Bundespräsidenten Herzog wird wieder auf den Begriff des "geistigen Eigentums" Bezug genommen, der als politisches Schlagwort des 19. Jahrhunderts noch nie etwas zur Klärung urheberrechtlicher Strukturen beigetragen hat. Die Verbindung des Urheberrechts zur übergeordneten Frage eines Informationsrechts, einer Wissensordnung wird nicht gesehen. Auch historisch wird die ungenaue Platitüde aufgewärmt, das kontinentaleuropäische Urheberrecht schütze anders als das US-Recht den Kreativen. Wie man Kreative gegen die Übermacht der Verwerter schützt, wird nicht thematisiert; es fehlt jedwede Idee zur Reform des Urhebervertragsrechts oder zur Sinnhaftigkeit der §§ 32, 32a UrhG. Und — wenn man nur mit Lobbyisten reden will, darf man auch in der Rede bei keinem Lobbyisten anecken. Jeder Interessenvertreter findet und fand schon in der Rede eine Unterstützung seiner Forderungslitanei. Die GEMA hat die Ministerin zur angekündigten Harmonisierung des europäischen Wahrnehmungsrechts beglückwünscht (und geflissentlich die Hinweise auf fehlende Transparenz und mangelhafte Aufsicht verschwiegen). Dieter Gorny als Sprecher der Musikindustrie sieht in der Rede ein "klares Bekenntnis für ein starkes Urheberrecht für Kreative und Produzenten" (dabei hat die Ministerin von Produzenten nichts gesagt, schon gar nicht von einem Urheberrecht für Produzenten). Aber dennoch: Leutheusser-Schnarrenberger ist eine glänzende Rednerin und ein kluger Kopf. Klar ist nun, was nicht im BMJ geschehen wird — und auf den Rest wird man gespannt sein dürfen. Münster, im Juli 2010  Prof. Dr. Thomas Hoeren ist Direktor der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Wilhelms-Universität Münster und Mitherausgeber der MMR.
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