OLG Karlsruhe versagt Bankkundin hohe Bonus-Zahlung nach rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung einer Vertragsklausel beim Bonus-Sparenzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2009 - 17 U 497/08
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer Bonus-Sparerin den Anspruch auf Auszahlung einer hohen Bonus-Zahlung versagt, obwohl ihr diese nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank an sich zugestanden hätte. Das Gericht wirft der Sparerin Rechtsmissbrauch vor. Sie habe eine unglücklich formulierte Vertragsklausel bewusst zu ihren Gunsten ausgenutzt und damit die für die beklagte Bank nachteilige Bonusregelung zweckentfremdet. Dies habe zu einer Vervielfachung des Vertragsumfangs geführt, die der Bank nicht zuzumuten sei. Die Revision ist nicht zugelassen worden (Urteil vom 30.06.2009, Az. 17 U 497/08).
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