Neues Europäisches E-Justiz-Portal[Rechtsinformationen aus und über 27 Mitgliedstaaten]
Die EU hat vor Kurzem das europäische E-Justiz-Portal – ein Online-Portal für den Zugang zum Recht in der gesamten Europäischen Union – eröffnet. Die Website soll Bürgern, Unternehmen, Anwälten und Richtern bei Rechtsfragen, die einen Bezug zum Recht anderer EU-Mitgliedstaaten haben, helfen, eine bessere Kenntnis der verschiedenen Rechtssysteme vermitteln und auf diese Weise zum Entstehen eines einheitlichen Rechtsraums beitragen.
Mit über 12 000 Seiten Inhalt hält die erste Version des Portals Informationen und Links über das Recht und die Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten bereit – beispielsweise zur Prozesskostenhilfe, zur Juristenfortbildung, zu Videokonferenzdiensten, Rechtsdatenbanken, elektronischen Insolvenzregistern und Grundbüchern. Für mehr als 10 Millionen Bürger, die jedes Jahr an grenzübergreifenden Gerichtsverfahren beteiligt sind, aber auch und gerade für Studierende sind Informationen zu den Justizsystemen jetzt in greifbare Nähe gerückt. | mehr...
Plötzlich Referendar – Was nun? [ Konkrete Hilfe für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ]
Auf dem Weg zum Volljuristen und dem anvisierten Berufsziel ist nach dem ersten Staatsexamen mit dem Referendariat eine weitere, mindestens ebenso anspruchsvolle Hürde zu überwinden. Hierbei stellen sich neue Herausforderungen, denn der juristische Vorbereitungsdienst unterscheidet sich strukturell grundlegend vom Studium. Es gibt von Anfang an einen starren Stations- und Zeitablauf und einen fixen Termin für das Zweite Staatsexamen, der zudem in greifbarer Nähe – 1½ Jahre nach Beginn des Referendariats – liegt. Damit beginnt faktisch mit dem ersten Tag die Vorbereitung auf die Staatsprüfung.
►Richter Dr. Tino Kleinert, LL. M. oec., und Richter Dr. Holger Pietzsch, LL. M. oec. int., geben als JuS-Coaches
konkrete Tipps fürs Referendariat. Und das Beste ist:
neuester Beitrag:Verwaltungsstation
Erfahrungsgemäß stößt die Verwaltungsstation bei Referendaren im Vergleich zu den anderen Stationen auf die mit Abstand geringste Gegenliebe. Dies dürfte wohl zum einen darauf zurückzuführen sein, dass das Verwaltungsrecht bereits aus Sicht der meisten Studenten nicht zu den beliebtesten Rechtsgebieten zählt, sondern als langweilige und undurchsichtige Materie gilt. Zum anderen wird es von vielen Referendaren als Zumutung empfunden, den ganzen Tag – was häufig der Fall ist – in einer (öden) Verwaltungsdienststelle zu verbringen. Dabei sollte auch dieser Station die volle Aufmerksamkeit geschenkt werden. Denn in jedem Bundesland stammt mindestens eine Klausur (im Regelfall zwei Klausuren) aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts. Die Verwaltungsstation dient dabei insbesondere der Vorbereitung auf die im zweiten Staatsexamen in jedem Fall zu erwartende Behördenklausur. | mehr...
JuS Top-News [ aktuell, verlässlich und auf den Punkt]
BVerfG: Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. 1. 2007 durch Neufassung des § 4 V 1 Nr. 6 b EStG den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. | mehr...
BVerfG: Inhaltliche, zeitliche und örtliche Koordination der Lehre grundsätzlich kein Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit des Hochschullehrers Anweisungen hinsichtlich der Lehre gegenüber einem als selbständigen Wissenschaftler bestellten Fachhochschullehrer berühren dessen Recht, sein Fach in Forschung und Lehre zu vertreten, und damit seine in Art. 5 III GG geschützte Wissenschaftsfreiheit. Da die Lehre zu den dienstlichen Pflichten der Professoren gehört, sind jedoch Entscheidungen der zuständigen Hochschulorgane über die inhaltliche, zeitliche und örtliche Koordination der von der Hochschule anzubietenden Lehre und über die Verteilung und Übernahme von Lehrverpflichtungen grundsätzlich zulässig. | mehr...
BAG: Wirksamkeit eines „Anlernvertrags“ für einen anerkannten Ausbildungsberuf Es ist unzulässig, die Ausbildung in einem „Anlernverhältnis“ durchzuführen. Derartige Verträge sind wegen des Gesetzesverstoßes insgesamt nach § 134 BGB nichtig. Trotzdem eingegangene „Anlernverhältnisse“ sind für den Zeitraum ihrer Durchführung entsprechend den Regeln über das Arbeitsverhältnis auf fehlerhafter Vertragsgrundlage (faktisches Arbeitsverhältnis) wie ein Arbeitsverhältnis zu behandeln. Zu zahlen ist die i. S. von § 612 II BGB für Arbeitsverhältnisse übliche Vergütung. | mehr...
BAG: Notarielles Schuldanerkenntnis bei zuvor eingeräumten Unterschlagungen am Arbeitsplatz Gibt ein Arbeitnehmer zu, im Arbeitsverhältnis Unterschlagungen begangen zu haben, und unterzeichnet er vor einem Notar ein Schuldanerkenntnis, so kann er gegen dessen Wirksamkeit grundsätzlich nicht mit Erfolg einwenden, die Methoden zu seiner Überführung seien unzulässig gewesen. | mehr...
BGH: Rechtsprechungsänderung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist. Die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz kann nicht verlangt werden, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist. | mehr...
Das JuS-Tutorium 2010 [Lernen und Üben mit System – und zehn Jahrgängen der JuS!]
Das Eröffnungsheft des 50. Jahrgangs der JuS ist nicht nur wegen des neuen Layouts und des erweiterten Umschlagsteils etwas ganz Besonderes. Es enthält auch die brandaktuelle Ausgabe des JuS-Tutoriums in gedruckter Form!
Mit dem JuS-Tutorium 2010 erschließen wir die vergangenen zehn Jahrgänge unserer Zeitschrift für Sie: Die Beiträge sind systematisierend und übersichtlich zusammengestellt – für Ihren zielgerichteten online-Zugriff. Über beck-online gelangen Sie direkt zum Volltext aller genannten Beiträge. Für Sie als Abonnenten ist das völlig kostenlos, da das beck-online-Modul JuSDirekt in Ihrem Abo enthalten ist!
Ein strukturierter Weg zu gut vorbereiteten Examina muss also kein frommer Wunsch bleiben, er liegt vielmehr direkt vor Ihnen – Sie müssen ihn nur gehen. Vor Gericht und auf hoher See mögen Sie in Gottes Hand sein, vor den juristischen Prüfungen stehen wir Ihnen zur Seite!