OLG Düsseldorf: Kein Kartellverstoß der Drogerie Rossmannzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2009 - VI-2 Kart 9/08 Owi
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.11.2009 die Firma Rossmann aus Burgwedel und deren Inhaber Dirk Rossmann vom Vorwurf unbilliger Behinderung anderer Unternehmen freigesprochen. Das Bundeskartellamt hatte dem Unternehmen und dem Inhaber vorgeworfen, im Jahr 2005 in 267 Fällen 55 Drogerieartikel unter Einstandspreis angeboten zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts sind allerdings Warenkostenzuschüsse und damit die Einstandspreise vom Bundeskartellamt falsch berechnet worden (Az.: VI-2 Kart 9/08 Owi).
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