beck-online      beck-shop     beck-dienste     beck-aktuell  
  Suchen:   
 
 

 BGH: Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes ist strafbar


zu BGH, Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08
Das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes, also der Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist, erfüllt auch dann grundsätzlich den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB, wenn das Symbol isoliert, also ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Dies hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Vorlageverfahrens mit Beschluss vom 01.10.2008 entschieden (Az.: 3 StR 164/08). Das stilisierte Keltenkreuz wurde von der verbotenen verfassungsfeindlichen «Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit» (VSBD/PdA) als Emblem benutzt.

Dieses Dokument ist gesperrt.
Unser Nachrichtenarchiv ist 6 Wochen lang kostenlos nutzbar, ältere Meldungen können von beck-online-Kunden als Einzeldokumente erworben werden.

So werden Sie beck-online-Kunde
Zum Volltext in beck-online


Zurück Zurück