SG Dresden: Arge Dresden darf ALG II für WG-Bewohner nicht kürzenzu SG Dresden, Beschluss vom 22.10.2008 - S 20 AS 5022/08 ER
Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in einer Wohngemeinschaft lebt, hat dennoch Anspruch auf Übernahme des vollen Mietzinses, wenn dieser unter dem für einen Ein-Personen-Haushalt anzuwendenden Richtwert liegt. Eine dem widersprechende Dienstanweisung, die die Arge Dresden angewendet habe, sei rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Dresden. Denn sie stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 22.10.2008, Az.: S 20 AS 5022/08 ER, unanfechtbar).
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