Bundesrat beschließt Stalking-Straftatbestand
Die strafrechtliche Verfolgung von so genannten Stalkern ist endgültig beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 16.02.2007 einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu. Dies meldet das hessische Justizministerium. Neben der Einführung eines eigenen Straftatbestands enthält die Gesetzesänderung auch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr.
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