SEPA – Der europäische Zahlungsverkehr ''rückt zusammen''Auch auf den ersten Blick einfache organisatorische Umstellungen, wie die Änderung der Angaben zur Bankverbindung im Überweisungsverkehr, bedürfen guter Vorbereitung – gerade dann, wenn davon alle Geschäftspartner eines Unternehmens betroffen sind. Dies gilt in jedem Fall für die Euro-Zahlungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz, die seit Jahresbeginn 2008 zum einheitlichen europäischen Zahlungsraum SEPA (Single Euro Payments Area) zählen und wie nationale Zahlungen behandelt werden. Dabei sollen mittelfristig die bestehenden nationalen Zahlungsinstrumente bis 2012 abgelöst werden. Wie können sich Finanzbuchhaltungen hierauf optimal, z.B. hinsichtlich der IT, vorbereiten? Welche Besonderheiten sind u.a. bei einer SEPA-Lastschrift zu beachten?
Welche Voraussetzungen müssen in den Unternehmen geschaffen werden? Unternehmen müssen ihre IT-Systeme auf SEPA-Fähigkeit prüfen und gegebenenfalls umstellen (z.B. hinsichtlich der zu erfassenden Stammdaten bei Debitoren). Die Umstellung sollte für die nächsten zwei Jahre eingeplant und hierfür entsprechende Schritte beim Systemhersteller des betrieblichen Finanzbuchhaltungsprogramms eingeleitet werden (Näheres siehe unten „Was ist zu beachten?“). Banken versorgen ihre Firmenkunden in der Regel mit Informationsmaterial über SEPA und den damit verbundenen Umstellungen im Zahlungsverkehr.
Da für Zahlungen in Europa künftig – statt der Nennung der Bankleitzahl – die Angabe der BIC (Bank Identifier Code; ist identisch mit dem Swift Code der Bank, einem nach ISO 9362 international standardisierten Bankcode) und – statt der Nennung der Kontonummer – die Angabe der IBAN (International Bank Account Number) erforderlich sein wird, sollten bereits jetzt
Was ist zu beachten?
Wie lassen sich IBAN und BIC ermitteln? Zur Ermittlung und Prüfung von IBAN (aus den bestehenden Kontonummern und Bankleitzahlen oder den entsprechenden nationalen Nummern) wird im Internet ein „IBAN-Rechner“ zur Verfügung gestellt (für Ermittlung und Prüfung einzelner IBAN kostenlos, für „IBAN-Massen-Berechnungen“ gegen Gebühr) – allerdings können hier Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden:
BIC-Nummern sind (anhand von Banknamen und Standort) zu ermitteln und zu prüfen über den Link:
Informationen zu den Ermittlungsmethoden für die Prüfsummenbildung der IBAN finden Sie hier:
Eine tabellarische Übersicht des IBAN-Aufbaus der europäischen Länder finden Sie beispielsweise hier:
Praxishinweis: Durch SEPA lässt sich die Abwicklung des Cash Managements effizienter und transparenter gestalten: So können künftig die Bankkonten aus unterschiedlichen EU-Ländern leichter konzentriert werden, d.h., die Steuerung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs lässt sich dann ggf. von einem Bankkonto bzw. Standort aus abwickeln.
Wie sehen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften aus? Mit SEPA wird der Zahlungsverkehr (Euro-Überweisungen, Lastschriften)
durchgeführt.
SEPA-Überweisung Die SEPA-Überweisung entspricht im Wesentlichen der heutigen (kostengünstigen) EU-Standardüberweisung und kann bei Angabe von IBAN und BIC sowohl für innereuropäische als auch innerdeutsche Zahlungen genutzt werden.
SEPA-Lastschrift Mit der SEPA-Lastschrift wird es erstmals möglich sein, europaweit Lastschriften abzuwickeln. Sie ist eine Kombination aus Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag mit einigen Erweiterungen.
Weitere Informationen zur SEPA-Lastschrift finden Sie hier:
Zur Umsetzung: Da der Regelungsbedarf bei den Lastschriften in den einzelnen Staaten um einiges höher ist als bei den Überweisungen, wird die SEPA-Lastschrift voraussichtlich europaweit frühestens Ende 2009 zur Verfügung stehen.
Autorin Anja Schleicher, M.A., Mitarbeiterin der BC-Redaktion, Verlag C. H. Beck, München BC 4/2008 |