KG: Störerhaftung des Admin-C eines ausländischen Suchmaschinenbetreibers
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004; TDG §§ 8-11; GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1; ECRL Art. 21 Abs. 2
KG Beschluss vom 20.3.2006 - 10 W 27/05 (LG Berlin), rechtskräftig
Leitsätze der Redaktion 1. Die Verantwortlichkeit für den von einer Internetsuchmaschine wiedergegebenen Inhalt ist im TDG nicht geregelt. 2. Die Störerhaftung des Betreibers einer Suchmaschine richtet sich deshalb nach allgemeinen Grundsätzen. 3. Ein Admin-C hat Prüfungspflichten erst dann, wenn der Domaininhaber zwar erfolglos aufgefordert worden ist, die rechtswidrige Information zu entfernen, und wenn davon auszugehen ist, dass die Störung nur durch eine Aufhebung der Registrierung des Domainnamens unterbunden werden kann. MMR 2006, 392 Der kostenpflichtige Volltext ist ca. ab Mitte Juni in beck-online abrufbar. |


