Versenden eines Dokuments aus dem beck.de Angebot:Keine Ausweisung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger allein wegen längerer Freiheitsstrafe
Gegen einen langfristig aufenthaltsberechtigten Nicht-EU-Staatsangehörigen kann nicht allein deshalb die Ausweisung verfügt werden, weil er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde.
|
Mit * gekennzeichnete Felder werden für den Versand gebraucht
Datenschutzerklärung: Die von Ihnen angegebenen email-Adressen werden nur zu Übertragungszwecken verwendet und nicht gespeichert. Die Absenderadresse dient dazu, den Adressaten über den Absender zu informieren.
|