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In der Dezember-Ausgabe der NZBau befasst sich Joussen mit dem Nachunternehmer im Anwendungsbereich des Bauforderungsicherungsgesetzes (S, 737).
Ausgangspunkt seiner Betrachtungen ist die Situation des Nachunternehmers unter der Geltung des alten GSB. Diese fielen nämlich nur unter sehr engen Voraussetzungen unter die Verwendungsbeschränkungen des GSB. Joussen geht in seinem Beitrag der Frage nach, ob dies unter dem BauFoSiG immer noch gilt. Dabei gibt der Autor zunächst einen Überblick zu den einschlägigen Änderungen im BauFoSiG, um sich sodann mit dem Begriff des Baugelds zu befassen. Am Schluss seiner Ausführungen kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass unter dem BauFoSiG nicht nur der Begriff des Baugelds erheblich ausgedehnt wurde, sondern nunmehr auch jeder Nachunternehmer unabhängig vom Umfang der ihm übertragenen Arbeiten unter die Verwendungsbeschränkungen des Gesetzes fällt.
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