Editorial
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Prof. Dr. jur. Walter Frenz |
Energieunion ultra vires? |
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Beiträge
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Prof. Dr. Christian Theobald/Sören Wolkenhauer |
Aktueller Referentenentwurf zu § 46 EnWG |
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Der örtliche Netzbetrieb ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die kommunale Selbstverwaltung im Bereich der Energieversorgung wird zwar dem Grunde nach von der Rechtsprechung anerkannt. Dies spiegelt sich in den aktuellen Entscheidungen der Kartellgerichte und Kartellbehörden zu energiewirtschaftlichen Konzessionsvergaben jedoch nicht wider. Die Kommunen werden wie „Superregulierungsbehörden“ behandelt, ohne nennenswerte Gestaltungsfreiheit bei der Verfahrensdurchführung. Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben und praxistauglicher Auswahlkriterien ist eine rechtssichere Durchführung von Konzessionierungsverfahren kaum noch möglich. Der Gesetzgeber versucht hier durch eine Novellierung des § 46 EnWG Abhilfe zu schaffen. Der aktuelle Referentenentwurf lässt jedoch befürchten, dass keine Rechtsunsicherheiten behoben, sondern neue geschaffen werden. Ob die kommunale Selbstverwaltung gestärkt oder geschwächt wird, bleibt unklar. |
Prof. Dr. jur. Christian Alexander |
Der Schutz des privaten Letztverbrauchers durch das Energie- und Vertragsrecht |
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Der private Letztverbraucher wird bei der Versorgung mit Energie sowohl durch das Energierecht als auch durch das Vertragsrecht geschützt. Beide Rechtsbereiche schützen unterschiedliche Interessen und verfolgen einen jeweils eigenständigen Ansatz des Verbraucherschutzes. Zugleich bestehen große Überschneidungsbereiche zwischen beiden Gebieten. Für Energieversorgungsunternehmen (EVU) ergeben sich hieraus in der Praxis komplexe rechtliche Anforderungen, weil sie sowohl den Bestimmungen des Energierechts als auch des Vertragsrechts gerecht werden müssen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Regelungen, wobei die Belieferung mit Strom im Vordergrund steht. |
Dr. Reinhard Ruge |
Netzentwicklungsplan Strom |
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Seit 2011 steht die Netzentwicklungsplanung Strom Übertragungsnetz auf neuen Füßen. In einem transparenten Verfahren erstellen die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jährlich einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan. Dieser beruht auf jährlich zu erstellenden Szenarien, die vorgelagert in einem separaten Verfahren konsultiert und von der BNetzA geprüft werden. Mittlerweile sind von den Übertragungsnetzbetreibern bereits vier Netzentwicklungspläne erstellt worden. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses sind zahlreiche praktische und rechtliche Fragen aufgetreten. Einige dieser Fragen adressiert die aktuelle Gesetzesnovelle zum Netzentwicklungsplan, insbesondere den allseits als zu eng empfundenen Jahresturnus der Erstellung. Andere Rechtsfragen bleiben weiterhin offen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Gesetzesnovelle und grundlegende Rechtsfragen zum Netzentwicklungsplan Strom. |
Rechtsprechung
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EuGH, Urt. v. 11.6.2015 - C-256/14
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Zur Einbeziehung der Konzessionsabgabe in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
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OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.03.2015 - VI-3 116/14 (V)
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Anerkennung von Personalzusatzkosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosteanteile gem. § 11 II 1 Nr. 9 ARegV
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OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.6.2015 - VI-3 Kart 190/14 (V)
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Zur Einstufung als Energieversorgungsunternehmen i.S.d. 3 3 Nr. 190/14 (V)
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BVerwG, Urt. v. 4.8.2015 - 7 C 8.15
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Keine Strafzahlung bei Abgabe von Emissionszertifikaten entsprechend des Emissionsberichts
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BFH, Urt. v. 30.6.2015 - VII R 52/13
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Keine Steuerentlastung für Strom für die Elektrolyse, soweit dieser nicht an den Elektroden angelegt wird
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Clearingstelle EEG, Empfehlung v. 2.6.2015 - 2014/31
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Rechtsfragen der Eigenversorgung nach § 61 EEG (u.a. Voraussetzungen, Messung)
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