In Gemeinschaftsunterkunft zurückgemeldet
Der 20-Jährige war am 12.08.2018 per Flugzeug in Berlin gelandet. Er meldete sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am 13.08.2018 in der Gemeinschaftsunterkunft in der Oststadt, in der er bis zu seiner Abschiebung gewohnt hatte. Am 14.08.2018 soll sich der junge Afghane bei der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Mecklenburgische Seenplatte melden, wie Landrat Heiko Kärger (CDU) in Neubrandenburg sagte.
Identität falsch zugeordnet
Nasibullah S. lebte seit 2015 in der Bundesrepublik, weil er sich in der Heimat nach eigenen Angaben von den Taliban verfolgt fühlte. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt, weshalb die Abschiebung für Aufsehen sorgte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Fehler des Bundesamtes eingeräumt - die Behörde habe die Identität des Mannes falsch zugeordnet.
VG hört Nasibullah S. Anfang September 2018 an
Nasibullah S. soll Anfang September 2018 am Verwaltungsgericht Greifswald zu seiner Situation und den Fluchtgründen angehört werden. Danach wird das Gericht über dessen Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags entscheiden.