Wettbewerbszentrale beanstandet Verlosung von Schönheitsoperationen durch Radio RTL Berlin

Die Wettbewerbszentrale hat die aktuelle Aktion von RTL Radio Center Berlin "Arno zahlt Deine Schönheits-OP!" beanstandet und die Einstellung der Aktion gefordert. Dies teilte sie am 24.02.2017 mit. Im Rahmen dieser Aktion werden Zuhörerinnen aufgefordert, ihre Bewerbung "vertraulich und mit Foto Deiner Problemzone" an einen namentlich benannten Arzt zu senden. Werde dann der Name der Bewerberin zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Radiosendung genannt, so zahle der Sender die Schönheits-OP.

Verlosung von medizinischen Behandlungen unzulässig

Die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, dass derartige Aktionen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen. Danach ist die Verlosung von medizinischen Behandlungen unzulässig. Zum anderen ist Ärzten berufsrechtlich eine derartige Werbung untersagt. Wie die Wettbewerbszentrale mitteilte, handele sich nicht um einen Einzelfall: Bereits Mitte Januar habe ein Bayerischer Radiosender die Verlosung von Brustoperationen eingestellt, nachdem die Wettbewerbszentrale die seinerzeitige Aktion bestandet hatte.

Vorher-Nachher-Fotos nicht erlaubt

Der Gesetzgeber hat die Werbung für Schönheitsoperationen in § 11 HWG besonders reglementiert. So ist beispielsweise speziell für Schönheitsoperationen eine Werbung mit so genannten Vorher-Nachher-Fotos untersagt. "Verlosungsaktionen konterkarieren die Ziele des Gesetzgebers und bagatellisieren die Risiken, die mit Schönheitsoperationen verbunden sind", erläuterte Christiane Köber, zuständig für den Bereich Gesundheit bei der Wettbewerbszentrale.

Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2017.