Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt Volksbank Reutlingen für Einführung von Negativzinsen ab

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält die von der Volksbank Reutlingen über einen Preisaushang bekannt gegebene Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden für rechtswidrig und hat deswegen mit einer Abmahnung rechtliche Schritte eingeleitet.

Verbraucherzentrale: Negativzinsen für Privatkunden hier rechtswidrig

"Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig", erklärte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale habe deswegen eine Abmahnung an die Volksbank geschickt und sie damit aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten einzustellen, künftig keine Negativzinsen für die betroffenen Tages- und Festgeldkonten mehr zu erheben und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Negativzinsen durch Ankündigung im Preisaushang automatisch Vertragsbestandteil

Ob die Negativzinsen tatsächlich erhoben oder nur bekannt gegeben werden ist laut Verbraucherzentrale für die Bewertung und als Grundlage der Prüfung unerheblich. Durch die Ankündigung im Preisaushang seien die Negativzinsen automatisch Vertragsbestandteil bestehender und künftiger Verträge. "Für die rechtliche Bewertung zählen die Vertragsinformationen, die uns vorliegen und die Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders gehandhabt wird, spielen keine Rolle", betonte Tausch.

Redaktion beck-aktuell, 19. Juni 2017.