VG Sigmaringen: Aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling darf in Deutschland bleiben

Der rechtswidrig aus Deutschland abgeschobene und von der Bundesregierung aus Afghanistan zurückgeholte Flüchtling Haschmatullah F. darf in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dass die Bundesrepublik ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen muss, wie ein Sprecher am 22.06.2018 mitteilte.

VG erachtete vorgebrachte Fluchtgründe für überzeugend

Der Fall des 24-Jährigen hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben und auf Anordnung des VG im Dezember 2017 zurückgeholt wurde. Sein Asylgesuch wurde jedoch im Januar 2018 abgelehnt. Dagegen klagte er. Das VG kam nach einer dreieinhalbstündigen Befragung am 21.06.2018 anders als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu der Überzeugung, dass die vorgebrachten Fluchtgründe glaubwürdig seien. F. hatte gesagt, er sei von den Taliban bedroht und beinahe umgebracht worden, weil er als Soldat mit den Amerikanern zusammengearbeitet habe.

Redaktion beck-aktuell, 22. Juni 2018 (dpa).