BUND will Überschreitungen des NOx-Emissionsgrenzwerts entgegenwirken
Der BUND hatte vom KBA verlangt, den Verkauf von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen der Euro-Stufe-6 mit Dieselmotor zu untersagen, sofern bei diesen Fahrzeugen im realen Fahrbetrieb der Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 für Stickoxyd (NOx) von 80 mg/km überschritten wird. Dies lehnte das KBA ab. Der BUND beantragte daraufhin den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Er begründete den Antrag damit, dass bei vielen Euro-6-Diesel-Neufahrzeugen im realen Fahrbetrieb der verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert der EU-Verordnung dauerhaft und teils massiv überschritten werde.
VG: Zwingendes EU-Recht steht Verkaufsverbot entgegen
Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Die EG-Verordnung, auf die sich der BUND stützt, lasse ein derartiges Verkaufsverbot nicht zu, sodass kein Anordnungsgrund bestehe. Die Einhaltung der NOx-Grenzwerte im Rahmen der aktuell vorhandenen EG-Typengenehmigungen sei noch in dem bislang geltenden Prüfverfahren nachgewiesen worden, bei dem die Messungen auf einem Abgasrollenprüfstand stattfanden. Für die Zukunft sei zwar die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen. Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen.