Stoßzahn Familienerbstück?
Der Wohnungsinhaber hatte laut Gericht seine Berechtigung zum Besitz des Stoßzahnes nicht nachweisen können, aber angegeben, dass der Zahn ein Erbstück des Großvaters gewesen sei, das er von seinem Vater geschenkt bekommen habe. Zeugenerklärungen belegten dies – dennoch rückte die Region Hannover den Zahn nicht raus.
Test bestätigt langjährigen Familienbesitz
Beim Gerichtstermin stellte das Gericht die Familienangehörigen mit dem Stoßzahn-Test auf die Probe: Welcher der drei vorgelegten Zähne sei derjenige, den sie schon vor Jahren in Familienbesitz gesehen hatten? Nachdem zwei Familienmitglieder treffsicher den richtigen Stoßzahn erkannten, gab die Region Hannover sich geschlagen und händigte den Stoßzahn wieder aus. Ein Urteil mussten die Richter nicht mehr sprechen.