VG Hannover klärt Streitfall mit kuriosem Stoßzahn-Test

Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren Polizisten zufällig auf einen Stoßzahn gestoßen, den die Region Hannover unter Verweis auf den Artenschutz beschlagnahmen ließ. Der Wohnungsinhaber wollte den Zahn zurück, die Region aber weigerte sich. Mit einem kuriosen Stoßzahn-Test konnte das Verwaltungsgericht Hannover am 21.02.2017 den Fall lösen.

Stoßzahn Familienerbstück?

Der Wohnungsinhaber hatte laut Gericht seine Berechtigung zum Besitz des Stoßzahnes nicht nachweisen können, aber angegeben, dass der Zahn ein Erbstück des Großvaters gewesen sei, das er von seinem Vater geschenkt bekommen habe. Zeugenerklärungen belegten dies – dennoch rückte die Region Hannover den Zahn nicht raus.

Test bestätigt langjährigen Familienbesitz

Beim Gerichtstermin stellte das Gericht die Familienangehörigen mit dem Stoßzahn-Test auf die Probe: Welcher der drei vorgelegten Zähne sei derjenige, den sie schon vor Jahren in Familienbesitz gesehen hatten? Nachdem zwei Familienmitglieder treffsicher den richtigen Stoßzahn erkannten, gab die Region Hannover sich geschlagen und händigte den Stoßzahn wieder aus. Ein Urteil mussten die Richter nicht mehr sprechen.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2017 (dpa).