VG Düsseldorf: Verurteilter Steuerhinterzieher als Privatpilot ungeeignet

Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, einem Hobby-Piloten die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz abzusprechen, weil er wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 168.000 Euro (350 Tagessätze) verurteilt worden ist, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage des Hobby-Fliegers abgewiesen (Urteil vom 18.05.2017, Az.: 6 K 7615/16).

Nach Verurteilung Privatpilotenlizenz entzogen

Der Kläger ist beziehungsweise war unternehmerisch mit mehreren Firmen im Bereich von Abrechnungen im Gesundheitswesen tätig. Er hatte von 2006 bis 2009 ihm nahestehende Personen zum Schein angestellt und ihnen Löhne bis zu 170.000 Euro im Jahr gezahlt, obwohl diese nie für seine Firma tätig waren. Dadurch hat er Steuern in Höhe von mehr als 150.000 Euro hinterzogen. Nach rechtskräftiger Verurteilung durch das Amtsgericht Darmstadt hat er die Strafe bezahlt und den Steuerschaden ausgeglichen. Von seiner deutschen Privatflugzeugführererlaubnis (PPL-A-Lizenz) kann er gleichwohl keinen Gebrauch machen, weil er unzuverlässig im luftsicherheitsrechtlichen Sinne ist, wie die Bezirksregierung feststellte.

Jederzeitiges Einhalten der Rechtsordnung erforderlich

Diese Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf hat das VG bestätigt. Die Sicherheit des Luftverkehrs sei ein sehr hohes Rechtsgut und empfindlich für Sabotage, Entführungen, Terroranschläge et cetera. Luftsicherheitsrechtlich zuverlässig sei daher nur, wer so viel Verantwortungsbewusstsein und Selbstbeherrschung aufbringe, dass er die Rechtsordnung jederzeit einhalte. Auch wenn ihm Vorteile geboten oder Nachteile angedroht würden, müsse er die Sicherheit des Luftverkehrs wahren.

Strafrechtliche Verurteilung hebelt Zuverlässigkeit in der Regel aus

Bestünden auch nur geringe Zweifel daran, dass etwa ein Privatpilot diesen Anforderungen genüge, sei er unzuverlässig. Bei verurteilten Straftätern lägen, abgesehen von Bagatellstrafen, in der Regel solche Zweifel vor. Das gelte auch für verurteilte Steuerhinterzieher, obwohl die Straftat mit dem Luftverkehr selbst in keinem engeren Zusammenhang stehe, so das Gericht.

VG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2017 - 6 K 7615/16

Redaktion beck-aktuell, 31. Mai 2017.